Schulessen

Auch im Schuljahr 2024/25 wird der Preisdeckel für das Essen erhalten bleiben. Damit kostet das Essen an unserer Schule verbindlich 3,90 €.

https://www.potsdam.de/de/308-die-landeshauptstadt-setzt-preisdeckel-fuer-schulmittagessen-fort

Anmeldung

Die Anmeldung beim Caterer erfolgt über MensaMax. Um auf die Interneseite von MensaMax zu gelangen gehen Sie auf folgende Seite: https://mensadigital.de
Beantragen Sie dort ein neues Kundenkonto. Die Daten lauten

Das Projekt: STA2336
Die Einrichtung: Schilfhof
Der Freischaltcode: 95di2D

Bestellung

Es werden regelmäßig drei unterschiedliche Tagesessen (eines davon ist vegetarisch) angeboten. Sie können Ihre Essensbestellungen schon einige Zeit im Voraus tätigen, allerdings müssen Sie die Bestellung spätestens am Vortag bis um 18:00 Uhr vorgenommen haben, Abbestellungen sind bis 8:00 Uhr am Liefertag möglich. Später eingehende An- undAbmeldungen können aus organisatorischen Gründen leider nicht berücksichtigt werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nicht abgemeldete Essen auch dann bezahlt werden müssen, wenn man nicht am Essen teilgenommen hat. Ohne Bestellung können wir zudem nicht garantieren dass ausreichend zusätzliche Mittagessen vorhanden sind.

Zahlung

Die Essensversorgung wird allgemein via Lastschrift abgerechnet. Sie müssen bei der Anmeidung deshalb Ihre Bankdaten angeben. Bitte bestätigen Sie nach der Anmeldung in Ihrem MensaMax Account unter “Meine Daten -> Benutzerdaten -> Lastschrifteinstellungen” online ihr Lastschriftmandat.

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) & Härtefälle

Wir weisen Sie daraufhin, dass im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) auch anspruchsberechtigte Kinder der 7ten Klasse und aufwärts ein kostenfreies gemeinschaftlichesMittagessen erhalten. Die Antragsvordrucke erhalten Sie in der Regel beim Jobcenter bzw. auf dem Rathaus.

Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig, mindestens 3-4 Wochen vor Ablauf der Kostenübernahme, um Verlängerung, sonst müssen Sie wieder den vollen Preis bezahlen. 
Ein Förderantrag hat hinsichtlich Ihrer Zahlungspflicht keine aufschiebende Wirkung, d.h. auch wenn Sie einen Antrag gestellt haben, müssen Sie zunächst die vollen Kosten bezahlen. Nur wer einen aktuellen Bescheid in der Mensa vorgelegt hat, kann ein kostenfreies Mittagessen erhalten.

Für die Zeit zwischen Antrag und Bewilligung können Sie im Sekretariat der Schule einen Härtefallantrag erhalten und stellen. Damit werden die Kosten für das Schulessen bis zum Entscheid des BuT Antrags übernommen.

Sollten Sie keinen Anspruch auf Leistungen entsprechend BuT haben, können Sie selbstverständlich auch einen Härtefallantrag im Sekretariat der Schule erhalten und stellen.