Klassensprecher

Aufgaben
  1. Verantwortung übernehmen
    Der Klassensprecher vertritt die Interessen der Klasse ehrlich und gewissenhaft. Dabei sollte er stets im Sinne der Gemeinschaft handeln, die Klassengemeinschaft stärken und darauf achten, dass sich alle Schülerinnen und Schüler respektiert fühlen.
  2. Informationsweitergabe sicherstellen
    Es ist die Aufgabe des Klassensprechers, wichtige Informationen aus der Schülervertretung (SV), Schülerkonferenzen oder anderen Gremien zeitnah und korrekt an die Klasse weiterzuleiten. Ebenso muss er die Anliegen der Klasse in diese Gremien einbringen (§ 75 Abs. 1 BbgSchulG).
  3. Teilnahme an Sitzungen
    Der Klassensprecher nimmt regelmäßig an Sitzungen der Schülervertretung oder Schülerkonferenzen teil und bringt die Anliegen der Klasse aktiv ein (§ 75 Abs. 1 BbgSchulG).
  4. Neutralität wahren
    Der Klassensprecher sollte unparteiisch handeln und die Interessen der gesamten Klasse vertreten, ohne persönliche Präferenzen oder Meinungen in den Vordergrund zu stellen.
  5. Kommunikation fördern
    Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Förderung des Austausches zwischen Schülerinnen und Schülern sowie zwischen der Klasse und den Lehrkräften. Offene und transparente Kommunikation trägt zur Stärkung der Klassengemeinschaft bei.
  6. Vorbereitung und Vorstellung aktueller Themen
    Der Klassensprecher bereitet sich auf Themen und Besprechungen vor, insbesondere wenn aktuelle Anliegen oder Probleme der Klasse diskutiert werden sollen. Beschlüsse und Ergebnisse aus Versammlungen (z. B. Allgemeine Schülerversammlung) müssen verständlich aufbereitet und der Klasse vorgestellt werden (§ 75 Abs. 1 BbgSchulG).
  7. Pflege der Protokolle
    Ergebnisse aus Sitzungen und wichtige Informationen müssen dokumentiert und der Klasse oder Schulleitung bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.
  8. Konfliktlösung und Schulfrieden
    Der Klassensprecher trägt dazu bei, Konflikte innerhalb der Klasse oder Schule zu lösen und den Schulfrieden zu fördern (§ 72 Abs. 2 BbgSchulG).
  9. Umsetzung von Beschlüssen
    Beschlüsse, die in der Schülervertretung oder von der Klasse getroffen wurden, müssen verantwortungsvoll umgesetzt werden (§ 74 Abs. 2 BbgSchulG).
  10. Einbringen von Ideen und Vorschlägen
    Kreative Ideen und Wünsche der Klasse sollen gesammelt und in den entsprechenden Gremien vorgestellt werden. So gestaltet der Klassensprecher den Schulalltag aktiv mit.
  11. Unterstützung der Klassengemeinschaft
    Der Klassensprecher fördert den Teamgeist innerhalb der Klasse, unterstützt bei der Organisation von Projekten, Feiern oder Ausflügen und hilft bei der Klärung von Konflikten innerhalb der Klasse.

Pflichten

Pflichten eines Klassensprechers nach dem Brandenburgischen Schulgesetz

  1. Pflicht zur Informationsweitergabe (§ 75 Abs. 1 BbgSchulG):
    Klassensprecher sind verpflichtet, relevante Informationen aus der Schülervertretung an die Klasse weiterzuleiten und umgekehrt die Interessen der Klasse einzubringen.
  2. Pflicht zur Mitwirkung (§ 75 Abs. 1 BbgSchulG):
    Klassensprecher müssen aktiv an den Sitzungen der Schülervertretung und anderen schulischen Gremien teilnehmen.
  3. Pflicht zur Wahrung des Schulfriedens (§ 72 Abs. 2 BbgSchulG):
    Klassensprecher sollen dazu beitragen, Konflikte in der Klasse oder in der Schule zu lösen und den Schulfrieden zu fördern.
  4. Pflicht zur Umsetzung von Beschlüssen (§ 74 Abs. 2 BbgSchulG):
    Klassensprecher müssen Entscheidungen, die in der Schülervertretung oder von der Klasse getroffen wurden, verantwortungsvoll umsetzen.
  5. Pflicht zur Vorbereitung auf Sitzungen (§ 75 Abs. 1 BbgSchulG):
    Klassensprecher sind verpflichtet, sich auf Sitzungen vorzubereiten und fundierte Beiträge zu leisten, um die Interessen der Klasse bestmöglich zu vertreten.

Rechte

Rechte eines Klassensprechers nach dem Brandenburgischen Schulgesetz

  1. Recht auf Mitwirkung (§ 75 BbgSchulG):
    Klassensprecher haben das Recht, aktiv an der Meinungsbildung in der Schülervertretung teilzunehmen und sich in schulische Entscheidungen einzubringen, die die Schülerinnen und Schüler betreffen.
  2. Recht auf Vorschläge und Beschwerden (§ 75 Abs. 2 BbgSchulG):
    Klassensprecher dürfen Vorschläge machen und Beschwerden gegenüber der Schulleitung oder anderen Gremien äußern.
  3. Recht auf demokratische Wahl (§ 74 Abs. 1 BbgSchulG):
    Klassensprecher werden von der Klasse demokratisch gewählt, was ihre Position legitimiert und stärkt.
  4. Recht auf Information (§ 75 Abs. 1 BbgSchulG):
    Klassensprecher haben das Recht, über wichtige schulische Angelegenheiten informiert zu werden, die die Schülerinnen und Schüler betreffen.
  5. Recht auf Mitbestimmung in der Schulkonferenz (§ 76 BbgSchulG):
    Als Vertreter der Schülerschaft können Klassensprecher Anliegen in die Schulkonferenz einbringen, wenn sie in ein entsprechendes Gremium gewählt wurden.

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Auftrag

  • Bitte leiten Sie die in der Konferenz am 17.12.24 besprochenen Themen an die Klassen weiter

Laufende Prozesse

  • Raum Sek2

Wichtiges

Änderung personenbezogener Daten

Bitte melden Sie Änderungen personenbezogener Daten umgehend der Schülervertretung.

Matrixcode

Nach Ihrem Amtsantritt wird Ihnen Ihr persönlicher Identifikationscode zugestellt.

Ein Beispiel für diesen Identifikationscode:

Bitte halten Sie diesen bei Besuchen im Büro der Schülervertretung und bei Konferenzen zum Scannen bereit. Sollten Sie keinen Code erhalten haben oder Ihren Code verloren haben, informieren Sie bitte umgehend die Schülervertretung.

Schul-Cloud

In der Schul-Cloud finden Sie im Bereich Teams das Team „Konferenz SuS“, in dem wichtige Dokumente hinterlegt sind. Sollten Sie keinen Zugang zu diesem Team haben, wenden Sie sich bitte an die Schülervertretung.

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Gesetzestexte

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Gesetze, die die Konferenz der Schülerinnen und Schüler betreffen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Brandenburgischen Schulgesetz.

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